Die Düsseldorfer Tabelle ist eine  Leitlinie des Oberlandesgerichtes Düsseldorf, in der der Mindestbedarf unterhaltsberechtigter Personen festgehalten ist. Die mit Wirkung zum 01.01.2024 geänderte Fassung ist voraussichtlich bis zum 31.12.2024 gültig.

Düsseldorfer Tabelle 2024

Zu beachten ist, dass die Tabelle selbst nicht rechtswirksam ist, den Gerichten aber als Arbeitsgrundlage bei der Festsetzung von Unterhaltsleistungen dient. Da die Tabelle nicht auf jeden Einzelfall anzuwenden ist, empfiehlt es sich, sich mit uns in Verbindung zu setzen und sich beraten zu lassen.

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